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Buchhaltungsservice

Moderne Buchhaltungsservices.

Buchhaltung ist ein wichtiges Thema beim betreiben von Unternehmen.

Es müssen Daten über das Jahr hinweg gesammelt und gesichert werden, die mehrere Jahre lang aufbewahrt werden müssen. Diese Daten befassen sich mit dem Einkauf und Verkauf oder der Dienstleistungen, die im Jahr erziehlt wurden. Die Daten müssen dem Finanzamt übermittelt werden, damit es Auskunft über die Einnahme des Unternehmens hat und somit sicherstellen kann, dass kein Betrug stattfindet. Außerdem wird bei unternehmen Buchhaltung betrieben, damit wenn irgendetwas finanziell nicht rund läuft Anhand der Daten überprüft werden kann, woran es liegt.

Ob zu wenig verlangt wird, oder ob die Arbeitskräfte zu teuer sind beispielsweise. Andere Bereiche der Buchhaltung befassen sich mit den Lohnkosten und dem Steuerausgleich, der jährlich stattfindet. Um diese ganzen Dinge abzudecken Bedarf es einem hohen Wissensstand und technischem Aufwand, wie etwa Buchhaltungssoftware.

Daher setzten Unternehmen entweder auf Mitarbeiter, die in diesem Bereich zuständig sind oder auf Buchhaltungsservice.

Finanzbuchhaltung

Die Finanzbuchhaltung.

Bei der Finanzbuchhaltung handelt es sich um ein zentrales Element innerhalb des Rechnungswesens eines Unternehmens.

Der Abteilung unterliegt die externe Rechnungslegung und bildet damit das Gegenstück zur Kostenrechnung, in der die interne Rechnungslegung geregelt wird. Um Gläubigern und Anteilseignern eine professionelle und korrekte Übersicht über die wirtschaftliche Situation eines Betriebes ermöglichen zu können, bedarf es einer ordnungsmäßigen Buchführung.

Die Finanzbuchhaltung bildet alle im Rahmen des Unternehmens getätigten Geschäftsvorfälle ab. Die Vorgehensweise der doppelten Buchhaltung ist dabei teils nach dem Handelsgesetzbuch gerichtet, teils auch nach der kaufmännischen Praxis. In der von Medien und Computern geprägten Zeit werden sämtliche Buchungen mit Hilfe einer so genannter Buchaltungssoftware durchgeführt. Dabei werden Konten in speziellen Kontenrahmen des Unternehmens hinterlegt und diese je nach Bereich in Aktiv- oder Passiv, sowie Ertrags- und Aufwandskonto unterteilt.

Bei einer Buchung werden die veränderten Beträge auf die dabei betroffenen Konten verbucht.

Gehaltsabrechnung

Die Gehaltsabrechnung.

Die Gehaltsabrechnung gibt Auskunft über das Bruttogehalt, sowie die anfallenden Steuern und Versicherungen, nach deren Abzug sich das Nettogehalt ergibt.

Der Arbeitnehmer erhält seine Gehaltsabrechnung meist zum Ende des Monats hin per Post zugestellt oder aber persönlich überreicht. Ausgestellt wird sie durch den Arbeitgeber und erfüllt viele Zwecke. Neben dem eigentlichen Bruttogehalt werden in einer Gehaltsabrechnung auch alle Sonderzulagen, sowie Weihnachts- und Urlaubsgeld vermerkt. Anschließend erfolgen die steuerlichen Abzüge.

Hierunter fallen Solidaritätszuschlag, Lohnsteuer und auch die Kirchensteuer, sollte der Arbeitnehmer nicht zuvor aus der Kirche ausgetreten sein. Zum Schluss werden noch die anfallenden Kosten für die Pflege-, die Renten-, die Arbeitslosen- und die Krankenversicherung vermerkt. Werden Beiträge für Vermögenswirksame Leistungen oder aber für private Versicherungen vom Gehalt eines Arbeitnehmers abgezogen, so werden diese ebenfalls auf der Gehaltsabrechnung vermerkt.

Auch Beiträge für die Pensionskasse und für Direktversicherungen können mit Hilfe der Gehaltsabrechnung nachvollzogen werden.

Lohnabrechnung

Die Lohnabrechnung.

Die Lohnabrechnung dient dem Arbeitnehmer als detaillierte Übersicht über seinen Verdienst und die zu zahlenden Abzüge.

Sie wird von seinem Arbeitgeber ausgestellt und in der Regel entweder persönlich überreicht oder aber zum Ende des Monats hin mit der Post zugestellt. Mit ihrer Hilfe kann sich der Arbeitnehmer einen Überblick über seinen Lohn und die anfallenden Abzüge verschaffen. Zu Beginn der Lohnabrechnung wird der Bruttoverdienst des Arbeitnehmers mitsamt aller relevanten Zuschlägen genannt.

Hierunter fallen beispielsweise auch die vermögenswirksamen Leistungen, die der vollen Besteuerung unterliegen, sozialversicherungspflichtig sind und daher stets brutto gezahlt werden. Zu Beginn werden nun die vom Finanzamt eingeforderte Lohnsteuer und Solidaritätszuschlag abgezogen. Gehört der Arbeitnehmer einer Glaubensgemeinschaft an, so werden weitere 9 Prozent der Lohnsteuer als Kirchensteuer erhoben. Anschließend erfolgt eine detaillierte Auflistung aller Sozialabgaben.

Hierunter fallen die Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und auch Pflegeversicherung.